AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen  der
AIRTEC Ingenieurgesellschaft mbH

I. Allgemeines

Die folgenden Bedingungen gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, für alle von uns getätigten Verkaufsabschlüsse. Mit unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen in Widerspruch stehende Geschäftsbedingungen und besondere Vorschriften des Käufers verpflichten uns nur, wenn wir sie im einzelnen Geschäftsfall ausdrücklich schriftlich anerkannt haben , und
Gelten nur für das Geschäft, für das sie vereinbart wurden. Wir sind nicht verpflichtet, solchen Geschäftsbedingungen und besonderen Vorschriften des Käufers/Kunden ausdrücklich zu widersprechen.
Unsere  Angebote sind, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet, stets freibleibend und werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung für uns verbindlich.

II. Preise, Zahlungsbedingungen

Wenn nicht anders vereinbart, gelten die am Tag der Lieferung/Leistung gültigen Preise ab unserem Geschäftsstandort ohne Verpackung als Grundpreise zuzüglich allfälliger handelsüblicher oder sonst vereinbarter Zuschläge oder Aufpreise. Alle  Preise sind Nettopreise. Zusätzlich wird für Lieferungen und Leistungen im Inland die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) zum jeweils geltenden Satz gesondert in Rechung gestellt.
Soweit nicht anders vereinbart, wird die Faktura 30 Tage nach Ausstellung der Rechung fällig. Die Zahlung hat Netto Kasse in  bar unter Ausschluss von Aufrechungen oder Zurückhaltungen frei unserem Geschäftskonto / Kasse  zu erfolgen.
Bei Zahlungsverzug werden dem Käufer/Leistungsempfänger unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Folgen Verzugszinsen und sonstige anfallenden Spesen angelastet. Als Zinsen sind uns 1,25% pro Monat zu vergüten.
Alle Spesen ausländischer Bankinstitute gehen zu Lasten des Käufers/Leistungsempfängers, wenn nicht abweichende Bedingungen gesondert vereinbart wurden.
Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die  nach unserer Ansicht geeignet sind die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern.
Wir sind berechtigt die Weiterveräußerung und Verwendung gelieferter Waren zu untersagen  sowie deren Rücktransport auf Kosten des Käufers zu verlangen.
Kann die vereinbarte Zahlungsweise  oder der vereinbarte Zahlungsweg nicht eingehalten werden, dann ist der Käufer verpflichtet, die Zahlung nach unserer Wahl zu leisten.
Bis zur vollständigen Zahlung bleib die Ware unser Eigentum. Bei Versand unserer Waren erfolgt die Lieferung ausnahmslos auf Gefahr des Bestellers. Über etwaige Abgänge, Beschädigungen oder Verwechselungen muss sofort bei Empfang der Ware die zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen unbedingt nötige Bestätigung des Spediteurs verlangt werden.

III. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zum jederzeitigen Widerruf durch uns einzuziehen.
Der Käufer ist dagegen nicht berechtigt, über derartige Forderungen durch Abtretung zu verfügen. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung an uns seinem Abnehmer bekannt zugeben. Von einer Pfändung  oder einer anderen Inanspruchnahme der Ware durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.

IV. Erfüllungsort

Grundsätzlich gelten für unsere Geschäftsabschlüsse unsere Geschäftsbedingungen in Ihrer neuesten Fassung.  Diese werden unserem Geschäftspartner bei erstmaligem Geschäftsanschluss ausdrücklich bekannt gegeben. Des weiteren sind die Geschäftsbedingungen in unseren Geschäftsräumen zur Einsichtnahme ausgehangen. Auf Anforderung stellen wir diese auch kostenlos zur Verfügung.
Als Erfüllungsort für unsere Lieferungen uns Leistungen gilt unser Firmenstandort, Als Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Käufers gilt Köln.

V. Lieferfristen, Liefertermine, Teillieferungen

Mangels anderer Vereinbarungen sind unsere Lieferfristen als unverbindliche Richtwerte zu verstehen. Sie beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung zu laufen. Unsere Lieferverpflichtung  gilt ab dem Zeitpunkt erfüllt, zu dem wir die Versandbereitschaft melden oder die Ware durch uns versendet wird. Unsere Lieferverpflichtung gilt auch als erfüllt wenn es dem Kunden, ohne unsere Verschulden, nicht möglich ist die Ware abzuholen. Wir sind berechtigt Teillieferungen auszuführen.

VI. Versand und Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt grundsätzlich gemäß den vereinbarten Lieferkonditionen Die Ware wird bei gleichzeitigen Gefahrenübergang auf Kosten und Gefahr des Käufers nach unserer Wahl versand oder eingelagert. Sie gilt ab diesem Datum als vertragsgemäß geliefert.
Die Ausführung vom Käufer erteilter besonderer Verlade- und Versandvorschriften erfolgt nach Tunlichkeit. Durch solche Vorschriften bedingte Mehrkosten und Gefahren gehen zu Lasten des Käufers.

VII. Gewährleistung, Haftung

Mängel, Mengenabweichungen  und Abweichungen im Erscheinungsbild der Ware, die offen zu Tage liegen, so dass sie auch nicht fachkundigem Personen nach in Augenscheinnahme sofort auffallen, sind unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen, ansonsten erlöschen diesbezügliche Gewährleistungsansprüche. Gewährleistungsansprüche verjähren gegenüber Verbrauchern i.S.v §13 BGB innerhalb 24 Monaten und gegenüber Unternehmen i.S.v §14 BGB innerhalb 12 Monaten ab Lieferung.  Handelt es sich bei den Liefergegenständen um gebrauchte Gegenstände und werden diese ausdrücklich als Gebraucht verkauft, so erfolgt die Lieferung gegenüber Unternehmen oder gewerbetreibenden i.S.v §14 BGB unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche. Bei Verbrauchern i.S.v §13 BGB ist die Gewährleistung auf 12 Monate befristet.  Ist der Liefergegenstand zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf den Käufer übergeht, mit einem Mangel behaftet, so sind wir nach unserer Wahl zur zweimaligen Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung fehl, sind wir zur zweimaligen Nachlieferung berechtigt.
Keine Gewährleistung besteht bei Mängeln die durch Verschleiß, unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung durch den Käufer oder einen Dritten entstanden sind.
Nimmt uns der Käufer auf Gewährleistung in Anspruch, und stellt sich Heraus, dass ein Gewährleistungsanspruch nicht besteht, so hat uns der Käufer alle im Zusammenhang mit der Überprüfung des Kaufgegenstandes entstehenden Kosten zu ersetzten.
Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden , die nicht unmittelbar an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden ausgeschlossen.
Gegenüber Kaufleuten gilt diese Begrenzung für alle Arten des Verschuldens.

VIII. Gerichtsstand

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, die Klage beim Gericht unseres Firmenhauptsitzes (Köln) zu erheben. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

AIRTEC Ingenieurgesellschaft mbH, Köln
Stand 2018